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Donnerstag, der 28. August 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen

Vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen sind immer wieder Streitpunkte, welche erst vor Gerichten eine befriedigende Klärung finden. Lesen Sie nun wie das SG Duesseldorf im Urteil S 45 (24) SO 62/06 vom 19.09.2007 urteilte:

SG Duesseldorf S 45 (24) SO 62/06 vom 19.09.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Hinweis des Sozialtickers: Diese Rechtsprechung gilt auch für Hilfebedürftige der Grundsicherung ( ALG II ) .

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Mittwoch, 17. Oktober 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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