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Versuchte Brandstiftung am Rathaus in Landau

Versuchte Brandstiftung am Rathaus in Landau; Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 36 Jahre alten Arbeitslosen aus Landau wegen versuchter Brandstiftung zum Amtsgericht - Schöffengericht - Landau Anklage erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 20.04 2007 versucht zu haben, die Stadtverwaltung in der Marktstraße 50 in Brand zu setzen. Wegen Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung der Polizeidirektion Landau vom 20.04.2007 verwiesen (vgl. im Anschluss an diese Mitteilung).

Desweiteren wird ihm vorgeworfen, den öffentlichen Frieden dadurch gestört zu haben, dass er am 26.04.2007 in einer Gaststätte in Landau geäußert haben solle, er werde am 01.05 2007 das Finanzamt in Landau mit einem Sprengsatz in die Luft sprengen. Der Angeschuldigte ist geständig. Er hat sich dahingehend eingelassen, er habe aus Verärgerung über Verhaltensweisen gehandelt, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Finanzamts ihm gegenüber an den Tag gelegt hätten.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Brandstiftung ( § 306 StGB) wird nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Nach § 23 Abs. 2 StGB kann der Versuch milder bestraft werden als die vollendete Tat, im vorliegenden Fall beträgt die Mindeststrafe 3 Monate ( § 49 Abs.1 Nr.3 StGB). Der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens ( § 126 StGB) droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an.

Was war geschehen?

Am 20.4.07, gegen 01.30 Uhr kamen mehrere Zeugen dazu, als ein unbekannter Täter vor den drei Zugangstüren am Landauer Rathaus aus einem mitgebrachten Kanister Benzin ausgoß und im Bereich der rechten Tür anzündete. Während der Täter Richtung Langstraße davonging, löschten Zeugen das beginnende Feuer mit Wasser aus dem in unmittelbarer Nähe des Rathauses befindlichen Brunnen und gingen dann dem Mann nach. Dieser goss auch an der Seiteneingangstür Benzin aus, ergriff jedoch dann die Flucht in Richtung Westring, als die Zeugen auf ihn zugingen. Den Benzinkanister nahm er mit.

Bei der versuchten Brandstiftung entstand an der rechten Eingangstür geringer Schaden durch leichte Brandspuren, die zwischenzeitlich beseitigt werden konnten. Zudem ist das untere Glas der Tür gesprungen.

Pressemeldung: Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Samstag, 6. Oktober 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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