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Versicherungsfreie Beschäftigung - § 27 SGB III

Arbeitnehmer in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben abweichend von § 27 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe b in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.

Durch die Versicherungsfreiheit bei den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sollen - ebenso wie bei den als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder mit einem Beschäftigungszuschuss geförderten Beschäftigungen - Fehlanreize zum Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf Arbeitslosengeld durch öffentlich geförderte Beschäftigung beseitigt werden.

Quelle: BA

Startseite - Veröffentlicht am: 5. Januar 2009 um 6:55 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von OBck1 am Freitag, 20.1.2012.

Versicherungsfreie Beschäftigung - § 27 SGB III
Ich bedanke mich zuerst für die umfangreichen Informationen der Webseite: Sozialticker.com mit vielen nützlichen Informationen im SGB II und SGB III. Ich habe lange recherchiert, um zu erfahren, warum ich bei meiner AGH Entgelt keine neue Anwartschaftszeit lt. ALG I erfülle. Nun habe ich endlich die Information auf sozialticker.com gefunden. Wie kann es sein, dass ich sozialversicherungspflichtig (40 Std./Wo.) über 12 Monate beschäftigt bin, alle Pflichtbeiträge von meinem Lohn abführe, aber gleichzeitig durch fehlende Arbeitslosenbeiträge keinen neuen Anspruch erwerbe. Ich habe alle Rechte und Pflichten wie jeder Arbeitnehmer, gleiche Abzüge und erwerbe doch keinen ALG I Anspruch wie jeder normale Berufstätige. das kann doch nicht im Sinne einer Motivation sein. Ich sage nur, gleiche Arbeit aber keine gleichen Ansprüche… der Satz sagt schon alles:… “durch die Versicherungsfreiheit geförderten Beschäftigungen sollen- Fehlanreize zum Aufbau neuer Versicherungsansprueche auf Arbeitslosengeld durch öffentlich geförderte Beschäftigung beseitigt werden….”. Ich hätte auch die Beiträge selbst bezahlt, aber es wird verschwiegen, um billige Arbeitskräfte für sinnlose Projekte auszunutzen. Wo soll das unser Deutschland nur hinführen, wenn Motivation zur Arbeit so kaputt gemacht werden. AGH, Bürgerarbeit, 1-Euro Jobs, 165,00 und 400 Euro geringfügige Beschäftigung- was soll das Alles, wir (Deutschland) braucht endlich vernünftig bezahlte Arbeitsplätze und Menschen die ihr Können und Erfahrungen in die deutsche Wirtschaft einbringen.


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