Verpflegung in stationärer Einrichtung hat keinen Marktwert
Mit Urteil vom 29. Januar 2007 entschied das LSG Niedersachen- Bremen Az. L 13 AS 14/06 ER wie folgt:
Bei der kostenlosen Verpflegung eines nicht erwerbstätigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II während eines stationären Aufenthaltes handelt es sich um Einnahmen in Geldeswert, die als Einkommen iSd § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen sind.
Der in §§ 2 b, 2 Abs 4 Alg II-V für die Bestimmung des Einkommenswertes vorgesehene uneingeschränkte Verweis auf die Sachbezugsverordnung hält sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 13 Nr 1 SGB II.
Die Einkommensanrechnung kann bei ermächtigungskonformer Auslegung nicht über den Betrag hinausgehen, der in der Regelleistung für Verpflegung angesetzt ist.
Dieser Rechtsauffassung schließt sich das LSG Niedersachen- Bremen mit Urteil vom 30.07.2007 Az. L 8 AS 186/07 ER nicht an und urteilt wie fogt:
Der Gesetzgeber hat die Regelleistungen nach dem SGB II (anders als im SGB XII, vgl dort § 28) ausdrücklich als strikte Pauschalleistungen ausgestaltet und nur in den abschließend normierten Fällen des § 23 Abs 3 SGB II zusätzliche Leistungen vorgesehen. Der mit Wirkung vom 1. August 2006 vom Gesetzgeber noch einmal ausdrücklich durch die Einfügung des § 3 Abs 3 Satz 2 SGB II bekräftigte Pauschalierungsgrundsatz führt nicht nur zu einem Verbot, zusätzliche Leistungen nach dem SGB II zu erbringen, sondern gleichzeitig zu einem Rechtsanspruch des Hilfebedürftigen auf die volle pauschalierte Regelleistung. Dem Hilfebedürftigen steht es frei, wie er sich die durch die Regelleistung abgedeckten zum soziokulturellem Existenzminimum gehörenden Dinge des täglichen Lebens beschafft. Von gemeinnützigen Organisationen oder Freunden zur Verfügung gestellte Lebensmittel oder Kleidung führen ebenso wenig zur Reduzierung der der Sicherung des Lebensunterhalts dienenden Regelleistung wie die hier streitige Verpflegung (so auch SG Gotha, Gerichtsbescheid vom 10. November 2006 – S 26 AS 748/06 ; SG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 2007 – S 37 AS 8103/06 ; so auch Hammel, Zur Kürzung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährten Regelleistung aus Anlass eines kurzzeitigen Krankenhausaufenthaltes, ZFSH/ SGB 2007, 331, 336ff).
Eine Berücksichtigung der in einer stationären Einrichtung zur Verfügung gestellten Ernährung als Einkommen nach § 11 SGB II würde zu einer Umgehung des Grundprinzips der Pauschalierung führen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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