Vermittlungsgutscheine weiter bis 2010
Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, das weiterhin Vermittlungsgutscheine bis 2010 als Instrument für die Integration von Erwerbslosen eingesetzt wird.
Mit dem Gutschein sichern die staatlichen Arbeitsagenturen einem privaten Vermittler eine Vergütung zu, wenn dieser einem Erwerbslosen einen Job verschafft.
Künftig kann ein Vermittler statt 2000 Euro auch 2500 Euro Prämie bekommen, wenn er einem Langzeitarbeitslosen oder einem Behinderten einen Arbeitsplatz verschafft. Hartz-IV-Empfänger haben allerdings keinen Rechtsanspruch, sie sind weiterhin auf das Ermessen des Sachbearbeiters angewiesen.
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