Verletzung der Meldepflicht bei einem Dritten rechtfertigt Sanktion
SG Hamburg S 17 AS 101/07 ER vom 29.01.2007 , Meldepflichten bei einem Dritten rechtfertigen keine Sanktion.
Dieses Urteil wurde jetzt am 13.02.2007 durch das LSG Hamburg L 5 B 43/07 ER AS aufgehoben.
Das LSG Hamburg ist der Ansicht , dass der Betroffene seiner Meldeaufforderung nicht nachkam und dies eine Sanktion rechtfertige.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 26. Februar 2007 um 13:18 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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