Verhandlungen zur biologischen Sicherheit müssen erfolgreich abgeschlossen werden
Zum bevorstehenden Abschluss der Verhandlungen zur biologischen Sicherheit in Bonn erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährung und Verbraucherfragen:
Es ist eine verpasste Chance, dass es in Bonn nicht gelungen ist, rechtlich verbindliche Haftungsregeln zur biologischen Sicherheit zu verabschieden. Es darf nicht sein, dass man eine Technologie einführt, ohne die Haftung umfassend zu regeln. Ein Hoffnungsschimmer ist immerhin der nun vorliegende Vorschlag der Verhandlungsführer, die Einführung eines rechtlich bindenden Haftungssystems grundsätzlich zu beschließen. Wir hoffen, dass in der letzten Plenarverhandlung diesem Vorschlag von allen Vertragsstaaten zugestimmt wird. Das Störmanöver der sechs führenden Gentech-Unternehmen, mit der Vorlage einer fadenscheinigen Selbstverpflichtungserklärung die Verabschiedung von rechtlich bindenden Haftungsregeln zu verhindern, ist dann gescheitert. Leider hat dieses Manöver eine konkrete Ausgestaltung eines Haftungssystems zunächst verhindert.
Bei der Ausgestaltung des rechtlich bindenden Haftungssystems in den nächsten Jahren muss die Grundprämisse sein, dass jeder Geschädigte auch entschädigt werden kann. Darum muss es weit über Vorgaben für den administrativen Bereich hinausgehen und auch die zivile Gefährdungshaftung umfassen. Deutschland und die europäische Union müssen sich dafür einsetzen, dass das hiesige Haftungssystem als Grundlage für die weltweiten Vereinbarungen dient.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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