Vergaberecht: Koalition behindert Kooperationen zwischen Kommunen
Zur Entscheidung der Regierungskoalition, eine rechtliche Absicherung zur interkommunalen Kooperation bei der Reform des Vergaberechts auszusparen, erklären Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin, und Britta Haßelmann, kommunalpolitische Sprecherin:
Die Regierungskoalition verweigert Städten und Gemeinden beim Vergaberecht Rechtssicherheit. Dadurch besteht für Kommunen, die sich zu kostensparenden Kooperationen zusammenschließen, das Risiko, der Ausschreibungspflicht zu unterliegen. Die große Koalition leistet damit einem faktischen Privatisierungszwang bei Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge Vorschub.
Ursprünglich sah der Regierungsentwurf eine rechtliche Klarstellung zur interkommunalen Vergabe vor. Wenn die Kommunen Aufgaben in Eigenregie erledigen oder anderen Kommunen, kommunalen Betrieben oder Zweckverbünden übertragen, sollte es keine Ausschreibungspflicht geben. Diese Regelung ist notwendig, um aufwändige Verfahren und eine Klageflut von privaten Unternehmen zu vermeiden.
Die Streichung dieser klärenden Rechtsvorschrift zur interkommunalen Vergabe durch die Regierungskoalition ist nicht akzeptabel. Nach wie vor sind so Gemeinden, die sich bei der Müllentsorgung oder anderen kommunalen Aufgaben zusammenschließen, rechtlich nicht auf der sicheren Seite.
Mit ihrer Entscheidungsunfähigkeit überantworten Union und SPD damit einen wichtigen Regelungsinhalt der weiteren Rechtsprechung, statt durch Reformen für mehr Klarheit und weniger Bürokratie zu sorgen. Das ist ein schwaches Bild für eine große Koalition, die mit dem Argument gebildet worden war, sie würde grundlegende Reformen anpacken.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 19. Dezember 2008 um 7:12 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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