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Verfassungswidrigkeit von Hartz IV–Regelsätzen bestätigt

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Endlich greift die Erkenntnis um sich, dass die Hartz IV-Regelsätze zu niedrig sind”, begrüßt Klaus Ernst die gestrige Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, nach der die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdecken und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

“Wenn die Bundesregierung eine erneute Blamage in Karlsruhe verhindern will, muss sie umgehend reagieren. Dabei reicht es nicht, den Regelsatz wie im aktuellen Existenzminimumsbericht vorgeschlagen entsprechend der Rentenerhöhungen in den Jahren 2009 und 2010 anzupassen. Wer den Beziehern von Arbeitslosengeld II ein menschenwürdiges Leben ermöglichen will, muss den Regelsatz sofort auf 435 Euro anheben und dann regelmäßig entsprechend der Preisentwicklung anpassen.

Der Hessische Beschluss kritisiert die mangelnde Begründung der Festlegung der Kinderregelsätze. Diese werden ohne Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen schlicht vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet. Ausschlaggebend muss aber der tatsächliche Bedarf sein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dazu eine gründliche Expertise vorgelegt, die eine deutliche Erhöhung der Leistungen für Kinder und Jugendliche begründet.”

Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 31. Oktober 2008 um 10:45 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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