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Verfassungswidriges Sparen bei Asylsuchenden

“Bei Asylsuchenden wird seit fast 20 Jahren in verfassungswidriger Weise gespart. Das Bundesverfassungsgericht wird in zwei Wochen feststellen, dass die Ausgaben für Asylsuchende noch viel zu niedrig sind. Die Menschenwürde ist kein frei verfügbarer Posten für Haushaltseinsparungen”, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den heute vom Statistischen Bundesamt verkündeten Zahlen zu Asylbewerberleistungen des Jahres 2010.

Jelpke weiter:

“Es gibt eine grundrechtskonforme Alternative zu Mehrausgaben: Die Politik der Abschreckung gegenüber Schutzsuchenden muss beendet werden, denn sie ist nicht nur menschenunwürdig, sondern auch teuer. Arbeitsverbote, Sachleistungen und Lagerunterbringung, all dies macht Asylsuchende krank, abhängig und gegen ihren Willen zu Almosenempfängern. Schutzsuchende sollen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.

Die Mehrkosten dieser Abschreckungspolitik sind längst erwiesen: Die Bundesregierung musste auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE einräumen, dass in den Ländern mit hoher Sachleistungsquote, wie zum Beispiel Bayern, die Kosten für Grundleistungen ‘relativ hoch’ sind (vgl. BT-Drucksache 17/3660, Frage 38). Im Lager- und Sachleistungsland Bayern etwa lagen die Ausgaben für Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Person um knapp 40 Prozent über dem Durchschnitt.

Es muss Schluss damit sein, dass man sich die Politik der Erniedrigung und Entmündigung von Menschen auch noch was kosten lässt - in dem menschenrechtswidrigen Kalkül, andere Menschen von der Flucht nach Deutschland abhalten zu wollen.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 4. Juli 2012 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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