Verfassungsrichter entscheiden über Hartz IV
Wie der Sozialticker bereits gestern über das Urteil des Sozialgericht Berlin berichtete, das die verschärfte Unterhaltshaftung als nicht verfassungsgemäß beurteilte ( Lesen Sie dazu hier ), soll nun das Verfassungsgericht urteilen.
Konkret geht es um einen Berliner der Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht. Dieser lebt mit einer Hartz-IV- Empfängerin und deren Tochter zusammen. Obgleich der Mann nicht der Vater des Mädchens ist, hat er den Lebensunterhalt von Mutter und Tochter zu sichern. Das sagt zumindest das zuständige Jobcenter. Beiden hat es darauf hin die Unterstützung gestrichen. Das Berliner Sozialgericht widersprach jedoch dieser Auffassung. Zwar bestünden im Rahmen einer nichtehelichen Gemeinschaft gegenseitige Unterhaltspflichten beider Partner. Für fremde Kinder müsse der Partner aber nicht aufkommen, hieß es in einer entsprechenden Entscheidung.
Das Hauptverfahren mit der angekündigten Klärung in Karlsruhe kann aber erst beginnen, wenn die Familie den offiziellen Widerspruchsbescheid der Behörde erhält und erneut dagegen klagt.
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