Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Samstag, der 10. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Verfallsdatum schon vorprogrammiert

(Berlin). Scharfe Kritik übt der Deutsche Familienverband am 7. Existenzminimumbericht der Bundesregierung, der morgen im Kabinett vorgestellt wird und als Grundlage für die Höhe des Kinderfreibetrages und damit für die verfassungskonforme Besteuerung von Familien dienen soll: “Nach mehrfachem Aufschieben gelingt dem Existenzminimumbericht eine wundersame Punktlandung auf der von der Regierung schon verkündeten Kinderfreibetragshöhe.

Schon jetzt ist außerdem klar, dass auf dem errechneten Kindesexistenzminimum dick das Verfallsdatum 1.1.2010 steht, weil spätestens dann laut Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts auch die Vorsorgebeträge für Kinder von Steuern freigestellt werden müssen. Was die tatsächlichen Kinderkosten betrifft, scheinen die Bundesregierung und die Familien ohnehin in unterschiedlichen Welten zu leben – und die Politik weiß das auch, denn schon 2005, also noch vor der massiven Mehrwertsteuererhöhung, wurde den Familien ein wesentlich höherer und realitätsnäherer Freibetrag von 8.000 Euro pro Kind und Jahr versprochen”, so der Bundesgeschäftsführer des Verbandes Siegfried Stresing.

Die jetzt vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrages um gerade einmal 216 Euro auf 6.024 Euro im Jahr macht ein Plus von nicht einmal 4 Prozent aus – und das nach sieben Jahren Teuerung. Die Heizkosten sind bereits während der letzten drei Jahre schon um gut 50 Prozent in die Höhe geschossen. Überhaupt keine Anpassung gibt es wieder einmal beim Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, und das bei einer Preisexplosion von über 52 Prozent allein im Bildungswesen.

Nicht einmal die Kosten, die Eltern für das sächliche Existenzminimum ihrer Kinder aufbringen müssen, spiegeln sich wirklich im Existenzminimum wider: So werden Wohnkostenzuschüsse und Einmalzahlungen, die Bedürftige angesichts gestiegener Heizenergiepreise erhalten, nicht als steuerrechtliches Existenzminimum berücksichtigt – darauf müssen Eltern, die das Geld für ihre Kinder selbst aufbringen, also weiter fleißig Steuern zahlen. „Wenn das Parlament beim Kinderfreibetrag und dem damit verrechneten Kindergeld in den nächsten Wochen nicht gehörig nachlegt, läuft die Politik sehenden Auges in ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht“, warnt Verbandsgeschäftsführer Siegfried Stresing.

Quelle: Presse Deutscher Familienverband

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 6. November 2008 um 9:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid