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ver.di-Studie: Mehrheit für Mindestlohn gegen Kinderarmut

81 Prozent der Bundesbürger fordern die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie, die die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bei infratest dimap in Auftrag gegeben hat. Auch die ver.di-Forderungen nach einem Ausbau des Kindergeldes zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung sowie nach einer Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge werden demnach von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt.

„Das ist ein klarer Handlungsauftrag an die Regierungskoalition: Hungerlöhne werden nicht toleriert. Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro muss her, um auch dem Skandal der steigenden Kinderarmut ein Ende zu bereiten“, forderte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Nach dem diesjährigen Armutsbericht der Bundesregierung sei etwa jedes achte Kind in Deutschland von Armut bedroht. „Das sind Zahlen, die einer hoch entwickelten Industrienation nicht würdig sind. Kinder dürfen nicht länger Opfer von Lohndrückerei und Unterbietungswettbewerben sein. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn kann diese Entwicklung stoppen“, machte Bsirske deutlich.

Bsirske verwies zugleich auf die ver.di-Forderungen nach weiteren Konjunkturimpulsen. Diese müssten beispielsweise durch öffentliche Investitionen auch in die Bildung gegeben werden: „Schulen und Hochschulen befinden sich teilweise in einem erschreckenden Zustand - die Bauten sind veraltet, es fehlt an Lehr- und Lernmitteln. Bildungsinvestitionen in die Ganztagsschulen und in die frühkindliche Bildung sind im wörtlichen Sinne Investitionen in die Zukunft. Sie sollten nicht nur für Bau und Instandhaltung, sondern auch für mehr und besser bezahltes Personal ausgegeben werden.“

Quelle: ver.di-Bundesvorstand - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 29. Dezember 2008 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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