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Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer Rat der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie hat am gestrigen Abend die neue Verbraucherkredit-Richtlinie endgültig gebilligt. „Die Verbraucherkreditrichtlinie bringt viele praktische Vorteile für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen Transparenzregeln. Der effektive Jahreszins eines Kredits wird nach einheitlichen Maßstäben berechnet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit durch mehr Transparenz zu verbessern. Die neue Richtlinie enthält abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (Grundsatz der Vollharmonisierung). Künftig werden auch Überziehungskredite und so genannte Renovierungskredite – anders als Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert sind oder zum Kauf von Grundstücken oder Gebäuden dienen – in die Richtlinie einbezogen sein, um den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kreditformen nicht zu verzerren.

Wesentlicher Inhalt der Richtlinie:

Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und der Stärkung des Verbraucherschutzes dienen. So hilft das vom Anbieter zu verwendende Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ dem Bürger, EU-weit nach günstigen Angeboten zu suchen, auch wenn er die jeweilige Sprache nicht sicher beherrscht. Die Vorgaben zu vorvertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses sollen fragwürdige Praktiken unterbinden, mit denen die tatsächlichen Kreditkosten vernebelt werden. Beispielsweise, indem ein scheinbar günstiger Kredit nur zusammen mit einer überteuerten Restschuldversicherung vergeben wird. Nach der neuen Fassung der Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.

„Natürlich werden die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kredite weiterhin bei Banken und Sparkassen in ihrer Nähe, jedenfalls im eigenen Lande, aufnehmen. Die Richtlinie wird es aber dem wachsenden Anteil mobiler Bürger und den Nutzern des Internet-Banking erleichtern, die Grenzen ihrer nationalen Kreditmärkte hinter sich zu lassen. Wir kaufen ganz selbstverständlich Waren aus der ganzen Welt. Warum sollte der Kredit dazu nicht aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen? Es ist jetzt eine Herausforderung für die Banken und Sparkassen, das erforderliche Vertrauen der Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten zu erwerben“, sagte Zypries.

Die Richtlinie bedarf zu ihrem Inkrafttreten jetzt noch der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Danach ist sie innerhalb von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 8. April 2008 um 13:05 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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