Verbot von Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen
DStGB begrüßt Entscheidung des EuGH - Kostensteigerung und Bürokratismus abgewendet
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03. April 2008, wonach Städte und Gemeinden die Vergabe öffentlicher Aufträge, wie durch das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen geschehen, nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln dürfen. Damit hat der EuGH einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006, das Tariftreueregelungen mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt hatte, aus europarechtlichen Gründen widersprochen.
„Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist von dem Ziel geleitet, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Hiermit nicht vereinbar sind vergabefremde und nicht leistungsbezogene Aspekte. Hinzu kommt, dass für die Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber mit der Einhaltung von Tariftreueerklärungen erhebliche bürokratische und kostenintensive Aufwendungen verbunden sind, die die Vergabe öffentlicher Bauaufträge um bis zu 5 % verteuern. Dies ist nicht zu rechtfertigen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs appellierte Landsberg zugleich an den deutschen Gesetzgeber, bei der aktuell anstehenden Reform des Deutschen Vergaberechts von einer Ausweitung auf vergabefremde Aspekte, insbesondere im Sozialbereich, abzusehen.
„Die Erfahrungen mit inzwischen wieder aufgehobenen Tariftreuegesetzen, etwa in Nordrhein-Westfalen, haben gezeigt, dass die erheblichen Schwierigkeiten bei der Prüfung der anzuwendenden Tarifverträge im Ergebnis nur zu unnötigem Bürokratismus und zu Kostensteigerungen, nicht aber zum Schutz von Sozialstandards geführt haben“, erklärte Landsberg.
Quelle: Pressemeldung DStGB
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 8. April 2008 um 9:58 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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