Urteilsverkündung in Sachen ‘Hartz IV’
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 96/2009 vom 19. August 2009) am
9. Februar 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
Hinweis:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Telefon: 0721/9101-400
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben.
Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 25. Januar 2010 um 10:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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