Urlaubsanspruch für mehr als sechsmonatige berufliche Weiterbildung
Langzeitarbeitslose, die eine mehr als sechsmonatige berufliche Weiterbildung absolvieren, haben einen Urlaubsanspruch wie Arbeitnehmer. Die Anzahl der Tage richte sich nach der im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindestdauer von zwei Tagen je Monat, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Ähnliches gelte auch für Ein-Euro-Jobber.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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