Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit - Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit
Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf “Hartz IV” angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.
Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen.
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, neue Gesetze im Unterhaltsrecht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Eheleuten auf den Weg zu bringen. In einer Antwort (16/12835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12148) betont die Bundesregierung, dass Lebenspartner ebenso einen Anspruch auf Unterhalt hätten wie Eheleute.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 4. Juni 2009 um 17:35 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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