Ungekürzte Altersrente für ehemals Montanbeschäftigte
Wer aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden ist, kann eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne oder mit geringeren Rentenabschlägen erhalten. Der Arbeitsplatzverlust muss jedoch aufgrund einer vor dem 14. Februar 1996 durch die Europäische Gemeinschaft bzw. Union genehmigten Stilllegungsmaßnahme erfolgt sein.
Der Kläger war bis 1991 bei der mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft stillgelegten Eisen- und Hüttenwerke Thale AG tätig gewesen. Er nahm im Anschluss eine andere Beschäftigung auf und erhielt daher keine Beihilfen aus dem Fond der Europäischen Gemeinschaft und wurde auch nicht in der so genannten Ursprungsliste des Arbeitsamtes registriert. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde ihm deshalb nur mit Abschlägen bewilligt. Das Landessozialgericht hat hingegen entschieden, dass die Zahlung einer Beihilfe oder die Registrierung in einer Ursprungsliste beim Arbeitsamt nicht erforderlich sei, um den Arbeitsplatzverlust aufgrund der Stilllegungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft nachzuweisen. Entscheidend sei allein, dass die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht aus anderen Gründen, z. B. personenbedingt, erfolgte.
Landessozialgericht, Urteil vom 26. Juni 2008, L 3 RJ 133/05, Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen
Hintergrund:
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente in Anspruch nimmt, hat Rentenabschläge bis zu 18% hinzunehmen. Bei Vorliegen von Vertrauensschutz werden diese Abschläge aber gemindert oder fallen weg. Nach § 237 Abs. 4 Ziffer 2 SGB VI wird die Altersgrenze für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von 60 Jahren u. a. angehoben, wenn Versicherte „aufgrund einer Maßnahme nach Artikel 56 § 2 Buchstabe b des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-V), die vor dem 14. Februar 1996 genehmigt worden ist, aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden sind….“.
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 16. August 2008 um 11:20 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von Altersrenten bei vorzeitigem Bezug sind verfassungsgemäß
- Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
- Für ihre Altersrente müssen sich Erwerbslose regelmäßig melden
- Altersrentner können keine Leistungen nach dem SGB II beziehen
- Reform des Unterhaltsrechts
- Bundessozialgericht entscheidet erneut über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten
- Neuigkeiten zum Thema: Rechte und Pflichten KW 21-I






