Unfallversichert im Ferienjob
Mit Beginn der Sommerferien treten viele Schüler und Studenten in Deutschland einen Ferienjob an. Dabei besteht für sie wie für alle Arbeitnehmer in Deutschland Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Während der Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob sind Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert.
Auf die Dauer der Beschäftigung und die Höhe der Bezahlung kommt es nicht an. Ein „Minijobber“ ist ebenso gesetzlich unfallversichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte. Im Falle eines Arbeitsunfalls leistet die gesetzliche Unfallversicherung die Rehabilitation und finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitgeber angehört.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung stehen im Internet unter : www.vbg.de/versicherungsschutz zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung VBG
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