Unfallversichert beim Betriebsausflug
Die schönen Sommertage sind der ideale Zeitpunkt für Betriebsausflüge und Firmenfeste. Bei Sport und Spiel lernen sich die Kollegen außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung kennen. Doch selbst bei Betriebsausflügen sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Manchmal erhöht sich die Unfallgefahr sogar durch sportliche Betätigungen oder Spiele. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg weist darauf hin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Betriebsausflügen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Der Versicherungsschutz ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Der Betriebsausflug muss vom Unternehmer oder von ihm beauftragten Mitarbeitern geplant und begleitet werden.
- Die Veranstaltung muss allen Betriebsangehörigen offen stehen. Familienangehörige, Gäste oder ehemalige Mitarbeiter können teilnehmen, allerdings besteht für sie kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
- Der Zweck des Ausflugs, nämlich die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern, muss klar erkennbar sein.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Tätigkeiten, die zum Betriebsausflug dazugehören, wie Restaurantbesuche, Spiele und sportliche Betätigungen.
Quelle und weitere Informationen zur VBG finden Sie unter: www.vbg.de
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 21. Juni 2008 um 9:03 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Unfallversichert im Ferienjob
- Zeitungsausträger weiterhin unfallversichert
- Unfallversichert in der Probezeit
- 2 K 1506/06.KO - Umsetzung wegen gestörter Arbeitsatmosphäre
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft
- Wer hat beim Mindestlohn die Hosen an - Merkel oder Glos?
- Bundesnachrichtendienst darf auch Bundeswehrsoldaten beschäftigen






