Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 16. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar

Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar, dass urteilte das SG in Aachen in seiner Sitzung vom 22.03.2007 - S 9 AS 32/07 ER . Demnach sind Sanktion seitens des Sozialhilfeträgers rechtswidrig, welche dem Hilfebedürftigen wegen Abbruch eines Praktikums, mit 30 % Senkung der ALG II Leistungen auferlegt wurde.

In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass eine Einarbeitung zwar im Rahmen eines Probearbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag mit Probezeit) oder einer befristeten Beschäftigung stattfinden kann, aber dann auch zu entlohnen ist. Eine unentgeltliche Arbeit ist daher als nicht zumutbar anzusehen.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: ehem. Lusjena   am: Montag, 26. März 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid