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Umgangsrecht: Kindeswohl in den Mittelpunkt

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern gestärkt.

Dazu erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 15. September 2011. Bereits in seinem Urteil vom 21. Dezember 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte von leiblichen Vätern und ihren Kindern gestärkt.

Eine Beziehung können Kind und Vater nur durch direkten Kontakt aufbauen. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Wenn es zum Wohl des Kindes ist, muss der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat. Gleichzeitig sind die deutschen Gerichte nun verpflichtet, bei der Umgangsregelung auch die Rechte und Interessen des leiblichen Vaters stärker zu berücksichtigen.

Das Urteil macht einmal mehr deutlich, dass die Bundesregierung zeitnah prüfen muss, ob beim Umgangsrecht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Bei der Abwägung muss dann das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 17. September 2011 um 14:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Sebi-rockt am Samstag, 17.9.2011.

Das hier Handlungsbedarf besteht ist den zigtausenden entfremdeter Väter und Kinder schon lang klar. Schön, dass Straßburg dies jetzt offiziell gemacht hat. Wenn die Bundesregierung eine emanzipierte, nicht diskriminierende Regelung genau so schnell findet wie nach dem Urteil vom 21.12.2010 haben meine Enkel vielleicht noch etwas davon. Und vorher werden Kindesmeinungen für unwichtig und Väter diskriminierend behandelt.
Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt.

Mein Name ist Sebi und ich bin Pirat


2. ... Kommentar von Realist am Sonntag, 18.9.2011.

Der Handlungsbedarf besteht seit Jahren, die gebetsmühlenartige Wiederholung “wenn es dem Kindeswohl dient” heißt bei den Grünen, den Jugendämtern und Gerichten jedoch Mutterwohl und Mutterwille auf dem Rücken des sogenannten Kindeswohls. Die Grünen haben in 7 Jahren auf jeden Fall keine Lösung gefunden und das jetzige Gerichtsurteil dient dieser Partei lediglich als Aufhänger um ein paar Stimmen mehr einzufangen.


3. ... Kommentar von nerac26 am Montag, 19.9.2011.

na endlich!


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