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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Umfrageergebnis des BVMW zum Thema - Ausbeutung Praktikum - wirklich positiv?

Der Blitzumfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) unter rund 300 Mitgliedsunternehmen zufolge beschäftigen rund 70 Prozent der kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen oder mehrere Praktikanten. Mehr als ein Viertel wird mit 400 bis 800 Euro im Monat entlohnt; jeweils etwa ebenso viele erhalten 200 bis 400 Euro beziehungsweise bis zu 200 Euro monatlich. Der Anteil der Unternehmen, die ihren Praktikanten nichts bezahlen können, liegt bei unter 20 Prozent.

“Auch die durchschnittliche Dauer der Praktika deutet nicht auf Ausbeutung hin”, betont der Mittelstandspräsident. Die Hälfte der Praktikanten sind ein bis drei Monate im Betrieb; 23 Prozent der Praktika dauern bis zu einem halben Jahr. “Ein Ergebnis hat uns besonders gefreut: Immerhin vier von zehn Praktikanten wurden im Vorjahr nach Ende des Praktikums in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Ich rechne angesichts des wirtschaftlichen Aufschwungs damit, dass es im laufenden Jahr noch mehr werden”, so Ohoven.

Der Sozialticker hat nun die Presseerklärung etwas genauer unter die Lupe genommen und stellt fest:

Der Sozialticker erinnert, dass es in Deutschland für jedes Arbeitsverhältnis eine Probezeit gibt.

Für die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses wird in Deutschland meist eine Probezeit vereinbart. Üblich ist eine Dauer von einem bis sechs Monaten. Jedoch wurde unter der Großen Koalition 2005 zwischen Union und SPD eine Erhöhung der Probezeit im Koalitionsvertrag auf 2 Jahre vereinbart, was bisher (Stand November 2006) jedoch noch nicht umgesetzt wurde. Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage (§ 622 Abs. 4 BGB).
Quelle: Wikipedia

Die Frage, die man sich stellen muss:

Es ist kein Geheimnis, dass Praktikanten während ihres Praktikums eine Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung absolvieren und somit die Arbeitsleistung priorisiert wird.

[**1] Der weit verbreiteten Auffassung, dass Praktikanten unentgeltlich zu arbeiten haben, widerspricht die Rechtsprechung. So hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem entsprechenden Verfahren festgestellt, dass Praktikanten gemäß Berufsbildungsgesetz (BerBiFG) grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. (Hessisches Landesarbeitsgericht, AZ 3 Sa 1818/99 vom 25.01.2001). Dies gilt insbesondere dann, wenn beim Praktikum die Arbeitsleistung gegenüber dem Lernen im Vordergrund stehen.

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 17. April 2007 um 14:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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