Übersicht über das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
- Bezugsberechtigung
- Zulässigkeit von Teilzeitarbeit neben der Kinderbetreuung
- Regelmäßige Bezugsdauer
- Ausnahmen von der regelmäßigen Bezugsdauer
- Auskunfts- und Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers
- Elternzeit
- Elternteilzeit
- Übergangsrecht
- Bezugsberechtigung
Die Anspruchsberechtigung hängt nicht vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses ab. Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld, wer:
- 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- 4. während der Zeit der Betreuung keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Anspruch auf Elterngeld hat nach § 1 Abs. 3 BEEG auch, wer:
- 1. mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat,
- 2. ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder …..
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