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Samstag, der 04. Juli 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Überprüfung der Regelsätze geplant

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/CHE) Sobald die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) für 2008 vorliegen, wird die Bundesregierung eine Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze (SGB-II) und der Sozialhilfesätze (SGB-XII) vornehmen. In diesem Zusammenhang werde auch der Kindergeldregelsatz überprüft, teilte die Regierung in ihrer Antwort (16/9999) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/9880) mit.

Sie erteilte gleichzeitig Vorstellungen eine Absage, nach denen diese Regelsätze kurzfristig, je nach aktueller Preisentwicklung, angepasst werden sollten.

“Kurzfristige Preisschwankungen” träfen alle Einkommensbezieher, so die Regierung. Deshalb könnten sie für Regelsatzanpassungen nicht relevant sein. Längerfristige Entwicklungen würden aber wegen der Herleitung der Regelsätze aus der EVS berücksichtigt. “Das Herausgreifen einzelner Güter als “Preistreiber”, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, berücksichtigt auch nicht die langfristige Entwicklung”, schreibt die Bundesregierung.

Nahrungsmittel hätten sich über viele Jahre nur wenig oder gar nicht verteuert. Auch den Verweis auf steigende Energiekosten beim Heizen lässt die Bundesregierung nicht gelten, denn diese würden bei dem betroffenen Personenkreis “keine Rolle” spielen, da die Aufwendungen von den SGB-II und SGB-XII-Trägern übernommen würden. Da es “faktisch nicht möglich” und auch “nicht sinnvoll” sei, die Preis- und Lohnentwicklung direkt miteinander zu koppeln, könnten in einzelnen Jahren Preissteigerungen höher ausfallen als die Lohnentwicklung. Über einen begrenzten Zeitraum könnten Löhne und Gehälter - und damit auch die daran gekoppelten Renten und Mindesteinkommensleistungen - real an Wert verlieren. Bisher habe sich aber gezeigt, dass Löhne und Gehälter mittelfristig der realen Produktivitätsentwicklung folgen. Dann würden auch die Renten und Mindestsicherungsleistungen entsprechend angepasst.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht von: Einstein   am: 8. August 2008 um 13:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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9 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Regina am Freitag, 8.8.2008.

als ob Heizkosten die einzigen Energiekosten wären…

Wer nennt sich da sozial? Lächerlich.

Energiekonzerne müssen unverzüglich enteignet werden (Grundgesetz, Art. 14).


2. ... Kommentar von Breitner am Freitag, 8.8.2008.

Schon wieder wird behauptet,das die Heizkosten bei dem ALG II- Empfängern übernommen würden. Wissen die Regierenden tatsächlich nicht, was beschlossen wird oder wollen sie die Betroffenen noch verspotten?
Die Heizkosten werden bis zu einer Bemessenheitsgrenze (eine Begrenzung des Aufwandes in Euro) übernommen, die bei uns vor Ort aus dem Jahr 2004 stammt.


3. ... Kommentar von Hans am Freitag, 8.8.2008.

Ja das ist doch nur wieder eine Hinhaltetaktik und ein auf die lange Bank geschiebe!


4. ... Kommentar von colaschwan am Freitag, 8.8.2008.

Diese so genannte Überprüfung der Regelsätze wird sich vermutlich wieder über mehrere Jahre hinziehen und Verwaltungskosten etc. im Millionenbereich verschlingen, so das es am Ende dann heißt es ist alles ausreichend, jeder kann von dem was er bekommt gut Leben, weil kein Geld mehr da ist was man ausgeben könnte um den Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Und höchstwahrscheinlich wird sich zu gegebener Zeit auch wieder ein gewisser Finanzsenator zu Wort melden und eine neue Ernährungsliste bekannt geben, diesmal vieleicht mit Bouletten anstatt Bratwurst.
Fazit: Die Menschen in Not werden weiterhin Ver…. und die Politiker verdienen sich daran auch noch eine goldene Nase.


5. ... Kommentar von Sindy am Freitag, 8.8.2008.

“Heizkosten werden übernommen”
Schön und gut. Aber nur so lange, wie sie als “angemessen” deklariert sind, und schon wird der Film nämlich ein ganz anderer!!!!
Was ist angemessen? Wer entscheidet das?


6. ... Kommentar von Milda am Freitag, 8.8.2008.

Da wird es wieder nur 5 € geben. Gerade im Osten wo die Energiepreise fast doppelt so hoch sind wie in den alten Ländern könnte sich der Staat mit einem festen Satz beteiligen,sowie an den warmen Wasser Kosten Auch würde ein Sozialticket für Bus und Bahn angebracht sein.
Aber der Staat gibt lieber 2,2 Mil. für Zoo aus als für die Bürger der Stadt.


7. ... Kommentar von Hans am Freitag, 8.8.2008.

“Ihr schimpft und schimpft und was bringt das - GAR NICHTS !!!!!!!!”

Na was schlägst Du uns denn vor was zu tun ist? Wer A sagt muss auch B sagen können!

Klar schimpfen wir und das ist doch auch eine Form des Protest´s oder nicht? Und dann wenn die Wahlen kommen muss man das Kreuzchen nur an die richtige Stelle setzten!

Aber ich wäre auf deinen Vorschlag gespannt was wir anstatt des Schimpfens unternehmen sollten.


8. ... Kommentar von Martin Obenaus am Samstag, 9.8.2008.

Also ich kann den Ausführungen nur beipflichten, zumindest lege ich auf seine Informationen großen Wert- auch wenn ich nicht immer mit allem einverstanden bin! Statt hier zu streiten, halte ich es für angemessen Erfahrungen und Wissen zu bündeln! Damit wir alle davon gemeinsam provitieren können…

Danke


9. ... Kommentar von Martin Obenaus am Samstag, 9.8.2008.

Und bei allem Verständnis lieber Hans:

Ärgern werden wir uns alle als Betroffene oder Sozialengagierte! Wir haben andere Probleme: Berechtigte Ansprüche geltend zu machen in Form von Ermessensleistungen- sowie Antragstellungen! Eine Unterdeckung von Bedarfen muss begründet zweifelsfrei nachvollziehbar sein, wenn man Anträge ausformulieren möchte. Das geht leider nicht ohne SGB, wobei SGBII nicht zu unterschätzen ist.

Wer sich auf eine Wahl überhaupt noch einlässt, begünstigt Parteipolitik…
Ich finde wenn diese ‘Demokratie’ so wenig Interesse an dem eigenen Volk und Land zeigt, dürfte sich die Frage des richtigen Kreuzchens völlig erübrigen. Aber jeder, wie er möchte…


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