Das Sozialtickerportal

Samstag, der 05. Juli 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Übernahme eines Mietanteils nach § 22 Abs. 1 SGB II für Kanzleiräume

Neues aus dem Bereich RechtSaesisches LSG L 3 B 434/06 AS-ER vom 24.01.2008

1. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes besteht ein solcher Anspruch nicht auf der Grundlage von § 22 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), weil nach dieser Regelung die Übernahme von Leistungen nicht für Geschäftsräume, sondern nur ausschließlich für private Wohnräume vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1 RdNr. 15 = JURIS-Dokument RdNr. 15).

2. Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes ist allerdings eine vollständige oder anteilige Übernahme der Kosten für die gewerblich genutzten Räume auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II denkbar. Nach dieser Regelung können über die in § 16 Abs. 1 SGB II genannten Leistungen hinausgehend weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind (BSG, a.a.O., RdNr. 18).

3. Da der Antragsteller die Kanzleiräume aufgegeben hat und umgezogen ist, ist ein Anornungsgrund nicht gegeben .

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Freitag, 8. Februar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid