Übernahme der Kosten für einen Telefonfestnetzanschluss
Grundsätzlich sind solche Kosten auch im SGB XII aus dem Regelsatz zu tragen.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Übernahme der Kosten durch den Leistungsträger begründen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII , im Rahmen von Eingliederungshilfe.
Behinderter Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Internetanschluss .
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 12. Februar 2007 um 16:20 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 10/08
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 50-III
- Mehr Klarheit beim Thema Recht
- Neuigkeiten zum Thema: Rechte und Pflichten KW 24
- Neuigkeiten zum Thema: Rechte und Pflichten KW 22
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 11-II/08
- Hartz IV: Wichtige Entscheidungen zum Thema Recht






