Übernahme der Kosten einer Schülermonatskarte nach dem SGB II bzw. SGB XII
Ist der Besuch der 11. Schulklasse beim nächstgelegenen, 22 km entfernten Gymnasium nur bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich, kann gegen den Sozialhilfeträger gemäß § 73 SGB XII ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Monatskarte bestehen. Der Einsatz öffentlicher Mittel zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten ist im Sinne dieser Vorschrift gerechtfertigt, um die Teilhabechancen an der schulischen Ausbildung für Jugendliche aus armen Haushalten zu fördern.
Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2007 (L 7 AS 666/07 ER)
Vorinstanz: Sozialgericht Lüneburg (S 24 AS 1132/07 ER)
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Donnerstag, 3. Januar 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




