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Übergangsgeld von der BfA ist Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGBII

So urteilte das Sozialgericht Düsseldorf am 31.05.2006 wie folgt:

Bei Übergangsgeld handelt es sich um zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II.

Az.: S 28 AS 70/05

Der Sozialticker verweist in diesem Zusammenhang noch auf folgenden Gesetzestext:

Das ausgezahlte Übergangsgeld als zu berücksichtigendes Einkommen ist als einmalige Einnahme im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V ) von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließt.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Montag, 29. Mai 2006 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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