Tschechischer Führerschein - Nur gültig bei dortigem Wohnsitz
Deutschland muss grundsätzlich die tschechischen Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.
Quelle: DGB, sowie Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 18. Juli 2008 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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