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Transparency Deutschland kritisiert im Rahmen der Verbändeanhörung erhebliche Mängel im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums

Bild: Sozialticker e.V. - PressemeldungBerlin, 08.04.2008 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Vergaberechtsnovelle des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen der heutigen Verbändeanhörung im Bundeswirtschaftsministerium scharf kritisiert. Die Novellierung des Vergaberechts ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen Korruption in Deutschland. Den lange geforderten Verbesserungen zum Schutz von redlichen Unternehmen und Auftraggebern wird der jetzt vorgelegte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nicht gerecht, so Transparency Deutschland. Der Entwurf muss nachgebessert werden, um dem durch das Ministerium gesteckten Ziel der transparenteren Ausgestaltung des deutschen Vergaberechts näher zu kommen.

Ein erheblicher Mangel des Gesetzentwurfs liegt darin, dass der Gesetzesentwurf keinen Vorschlag für die Einführung eines Korruptionsregisters enthält. Damit fällt das Bundeswirtschaftsministerium hinter den Stand des Jahres 2004 zurück, in dem ein derartiges Instrument bereits konzipiert war. Der Verzicht auf eine derartige generalpräventive Maßnahme ist unverständlich und hätte auch gravierende Folgen für einige Bundesländer, die ihre Gesetzgebung mit Rücksicht auf eine “Vorbildsregelung” des Bundes bisher zurückgestellt haben.

Gabriele C. Klug, Mitglied des Vorstandes von Transparency Deutschland: „Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er sich für den Schutz der integren Unternehmer und Auftraggeber entscheidet. Das heißt: Einführung eines Korruptionsregisters und ein klares Bekenntnis dazu, dass freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb die Ausnahme bleiben müssen. Die Chance, Korruption und Misswirtschaft den Boden zu entziehen, darf der Gesetzgeber nicht ungenutzt verstreichen lassen.“

Transparency Deutschland kritisiert das Fehlen funktionierender Kontroll- und Sanktionsmechanismen zum Schutz des rechtmäßigen Vergabeverfahrens. Es ist erforderlich, dass alle Beschaffungsvorgänge einer Veröffentlichungspflicht unterliegen und die Nichtbeachtung elementarer Transparenzpflichten sanktioniert wird. Transparenzlücken sieht Transparency Deutschland vorwiegend im Bereich unterhalb der europäischen Schwellenwerte: Trotz klarer haushaltsrechtlicher Vorgaben wie dem Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung sind hier nach wie vor Regelungslücken und damit Schlupflöcher für intransparente Vergabeverfahren gegeben. Transparency fordert die Anwendung der Sanktionen entsprechend den neuen europarechtlichen Vorgaben für den Oberschwellenbereich - Nichtigkeit des Vertrags und Rückabwicklungspflicht – auch für die Nichtbeachtung elementarer Transparenzpflichten im Unterschwellenbereich.

Basis der Verbändeanhörung ist der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 20. Februar 2008. Transparency Deutschland hat sich in der Vergangenheit immer wieder gegenüber Bundestag und Bundesregierung für eine Erhöhung der Transparenz im Vergabeverfahren und für eine Verbesserung des Instrumentariums zur Korruptionsprävention ausgesprochen.

Quelle: Pressemeldung Transparency International - Deutschland e. V.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 8. April 2008 um 13:02 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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