TKG-Novelle: Schluss mit teuren Warteschleifen
Weniger Stress bei Anbieterwechsel und Umzug – zu lange Übergangszeiten trüben die Freude
Mehr Rechte und weniger Probleme erhofft sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von den Neuregelungen im Telekommunikationsrecht. „Ob Kosten, Rechnung oder Tarifwechsel – Ärger mit dem Telefonanbieter gehört in der Verbraucherberatung zum Tagesgeschäft“, sagt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft im vzbv. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werde das Stresspotential deutlich reduzieren. Getrübt wird die Freude des vzbv durch zu lange Übergangszeiten bei kostenfreien Warteschleifen und fehlende Vorgaben zur Breitbandgeschwindigkeit.
Nach dem Gesetz werden telefonische Warteschleifen künftig kostenfrei sein. Bei einem Anbieterwechsel muss die Umschaltung innerhalb eines Kalendertages erfolgen, so dass die Verbraucher nicht länger als einen Tag ohne Zugang dastehen. Bei Umzug kann der bestehende Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden; bisher musste oftmals ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit abgeschlossen werden. Auch positiv: Für Call by Call-Gespräche wird endlich eine allgemein verbindliche Preisansagepflicht eingeführt. „Wir freuen uns, dass mit der Novelle eine Reihe wichtiger Forderungen umgesetzt werden“, bilanziert Tausch.
Wer umzieht kann den Vertrag mitnehmen
Im Falle eines Umzugs können Verbraucher künftig ihren Vertrag mitnehmen, ohne dass sie einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit abschließen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Aus Verbrauchersicht zu begrüßen ist auch, dass die Bundesnetzagentur erweiterte Informationsvorgaben zu den vertraglichen Rahmenbedingungen und den technischen Qualitätskriterien der angebotenen Dienstleistungen entwickeln soll.
Zu lange Übergangslösung bedauerlich
Ein Wermutstropfen sind die langen Übergangsfristen bei Warteschleifen. So sollen für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein. „Die Branche habe lange genug daran verdient, dass Telefonkunden für nicht erbrachte Leistungen Geld aus der Tasche gezogen wurde“, wundert sich Tausch. Begrüßenswert ist das Ziel des flächendeckenden Angebots einer Breitbandverbindung. Allerdings wird es das Ärgernis von Lockvogelangeboten auch weiterhin geben, da keine verbindlichen Regeln für beworbene Breitbandanschlüsse festgelegt wurden. „Auch künftig können Anbieter mit einem Rennwagen werben, der am Ende mit der Geschwindigkeit einer Schnecke daherkommt“, moniert Tausch. Auch wurde eine Chance verpasst, die Netzneutralität gesetzlich zu schützen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 13. Februar 2012 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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