Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Samstag, der 10. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Thema Kündigung des Arbeitsvertrages und Abfindung: Häufig gestellte Fragen

1. Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie handschriftlich vom Arbeitgeber ausgefertigt wird. Telefax,E-Mail etc. reichen nicht.

2. Ist eine Kündigung schon unwirksam, wenn sie während der Krankheit oder des Urlaubs des Arbeitnehmers erfolgt oder keine Begründung enthält?

Nein. Das allein macht die Kündigung nicht unwirksam. Hierbei handelt es sich lediglich um weit verbreitete Gerüchte.

3. Ist die Kündigung unwirksam, wenn sie eine falsche Kündigungsfrist enthält?

Nein. Die Kündigung wird dann in eine Kündigung mit richtiger Frist umgedeutet.

4. Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Wenn Ihr Arbeitsplatz z. B. unter den Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, ist die Kündigung dann unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Ob das der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Dies – und weitere Gründe für eine Unwirksamkeit von Kündigungen – kann in einem Beratungsgespräch mit dem Anwalt ausführlich erörtert werden.

5. Was soll ich nach Erhalt einer Kündigung tun?

Unterschreiben Sie keinesfalls ohne vorherige Beratung Vereinbarungen, die Ihnen der Arbeitgeber in Zusammenhang mit einer Kündigung anbietet. Lassen Sie sich auch nicht hierzu drängen. Nach der Kündigung sollten Sie sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen. Die Kündigung kann nur innerhalb von drei Wochen gerichtlich angefochten werden. Ein eigener Widerspruch gegen die Kündigung beim Arbeitgeber bewirkt keinen Aufschub. In jedem Fall müssen Sie sich zur Vermeidung von Kürzungen beim Arbeitslosengeld unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

Achtung:

6. Muss in jedem Fall Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben werden?

Nein, wir versuchen zunächst, die Angelegenheit außergerichtlich für Sie zu klären. Hierzu beraten wir Sie vorab lückenlos und umfassend. Wir erarbeiten mit Ihnen die gemeinsame Strategie unter Berücksichtigung Ihres „Wunschergebnisses“. Spätestens jedoch drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden, wenn bis dahin keine Einigung erfolgt ist.

7. Welche Unterlagen muss ich zum Beratungstermin mitbringen.

Das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und die letzte Lohnabrechnung sowie, wenn vorhanden, die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.

8. Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Einen Abfindungsanspruch haben Sie nur, wenn dieser mit Ihnen bereits vereinbart ist oder der Arbeitgeber Ihnen diesen im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung anbietet und Sie auf eine Klage verzichten. Ist die Kündigung allerdings rechtlich nicht zu beanstanden, wird eine Abfindung nur schwer durchsetzbar sein. In allen anderen Fällen ist die Höhe der Abfindung frei aushandelbar und es kommt auf die Umstände des Arbeitsverhältnisses und der Kündigung an. Wir handeln auf Ihren Wunsch die optimale Abfindung gerne für Sie aus.

9. Kann ich auch versuchen, meinen Arbeitsplatz zu erhalten?

Wenn sich die Kündigung als unwirksam herausstellt, können Sie statt einer Abfindung unter Umständen auch die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen verlangen.

10. Muss ich die Abfindung versteuern?

Grundsätzlich ja. Wir beraten Sie gerne auch hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen.

11. Wer trägt die Kosten?

Die außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten der ersten Instanz für den eigenen Rechtsanwalt trägt jeder selbst bzw. die eigene Rechtsschutzversicherung - ob er gewinnt oder verliert. Sollten Sie nur über geringes Vermögen und keine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 28. März 2007 um 0:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid