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Mittwoch, der 08. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Taxifahrer müssen sich eigenständig über Rechtslage informieren

Berlin: (hib/HAU) Taxiunternehmer müssen in eigener Verantwortung sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und sie sich bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht der Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar machen. Dazu sollten sie sich über die jeweilige Rechtslage im Einreiseland informieren.

Das schreibt die Bundesregierung in ihren Antworten (16/8021, 16/8120) auf Kleine Anfragen der FDP-Fraktion (16/7897) und der Linksfraktion (16/7947) zu den Umständen der Verhaftung deutscher Taxifahrer in Dänemark wegen des Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Für die Bundesregierung ergibt sich aus der Situation kein weitergehender gesetzlicher Handlungsbedarf, wie etwa Taxifahrer zu verpflichten, sich vor grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, heißt es in den Antworten. Allerdings könnten sich Taxiunternehmer die Regelungen von Fluggesellschaften zueigen machen, die sich die erforderlichen Dokumente vor Abflug zeigen lassen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Mittwoch, 27. Februar 2008 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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