Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Samstag, der 10. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Subventionen im Obst- und Gemüseanbau: nachträgliche Kürzungen der Anbaugenehmigungen rechtmäßig

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDie nachträglichen Kürzungen der im Jahr 2006 den pfälzischen Landwirten für den Erhalt von Subventionen erteilten Genehmigungen für den Obst- und Gemüseanbau sind rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Musterverfahren für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle mit Urteil vom 7. Mai 2008 entschieden.

Geklagt hatte ein Landwirt, in dessen Betrieb hauptsächlich Obst, Gemüse und Speisekartoffeln angebaut werden. Nach dem Inkrafttreten der Europäischen Agrarreform benötigte er eine spezielle Genehmigung, um hierfür Subventionen zu erhalten. Diese Genehmigung durfte nur im Rahmen des für Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden regionalen Kontingents erteilt werden. Nachdem irrtümlich durch die Landwirtschaftsbehörden mehr Genehmigungen als vorhanden ausgegeben worden waren, setzen sie die erteilten Genehmigungen später auf die maximal zulässige Obergrenze herab.

Der Kläger legte gegen die ihm gegenüber vorgenommene Kürzung zunächst Widerspruch ein. Da dieser keinen Erfolg hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Klage und berief sich auf Vertrauensschutz.

Die Richter haben die Klage abgewiesen: Der Betroffene könne nicht darauf vertrauen, bei Überschreitung der maßgeblichen Obergrenze keiner nachträglichen Kürzung ausgesetzt zu sein. Die Annahme, zum Obst- und Gemüseanbau künftig auch solche Genehmigungen nutzen zu dürfen, die unter Überschreitung des Kontingents erteilt worden seien, sei rechtlich nicht geschützt. Dies ergebe sich aus der Zugehörigkeit der subventionierten Landwirte zu einer gesetzlichen Verteilungsgemeinschaft, in welcher die Ansprüche der einzelnen Landwirte von vornherein kraft Gesetzes anteilig auf das jeweilige Kontingent beschränkt seien.

Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zugelassen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 7. Mai 2008 - 1 K 924/07.NW -

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 4. Juni 2008 um 10:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid