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Stuttgart 21: Beschwerliche Reise in den Untergrund für ältere Menschen und Behinderte nicht hinnehmbar

BBU schreibt offenen Brief an Heiner Geißler

(Bonn, Stuttgart, 16.08.2011) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat sich in einem offenen Brief an den “Stuttgart-Schlichter” Heiner Geißler erneut gegen das Bahn-Projekt “Stuttgart 21″ ausgesprochen. In dem Brief betont der BBU, dass die vorhandene Situation besonders für behinderte und ältere Personen bessere Bedingungen bietet, als der neu geplante Bahnkomplex. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des BBU, es ist “überhaupt nicht hinzunehmen, dass in Stuttgart künftig ältere Menschen, Behinderte, usw. auf eine beschwerliche und zeitaufwändige Reise in den Untergrund geschickt werden sollen, während sie bei Erhalt des Kopfbahnhofs ebenerdig und barrierefrei ihre Anschlüsse erreichen können. Dies gilt für Stuttgart 21 ebenso wie für Ihren Kompromissvorschlag.

Deshalb möchte ich Sie eindringlich bitten, das Wohl Ihrer und meiner Altersgenossen, das Wohl der Behinderten und Gebrechlichen, sowie das Allgemeinwohl zu beachten und allen Vorschlägen zur Demontage eines funktions- und zukunftsfähigen, überaus exzellenten Kopfbahnhofs in Stuttgart, auch Ihrem eigenen Kompromissvorschlag eine endgültige Absage zu erteilen.”

Das Besondere an dem Brief: Verfasst hat ihn Prof. Dr. Jürgen Rochlitz in seiner Funktion als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BBU. Gleichzeitig ist Rochlitz auch ehemaliger Bundestagsabgeordneter und hat in dieser Funktion Heiner Geißler angeschrieben: Geißler ist ebenfalls ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Und so schreibt Rochlitz -im Namen des BBU- einleitend:

“Sehr geehrter Herr Kollege,

zunächst möchte ich Ihnen danken für Ihren Einsatz um eine gerechte Behandlung des hochkomplexen Projektes Stuttgart 21. Allerdings möchte ich Ihnen einen bisher bei Ihrer Schlichtung zu S 21 überhaupt nicht behandelten Aspekt unterbreiten, der Sie veranlassen sollte, das Projekt S 21 nicht nur zu ca. 50% - wie neuerdings durch Ihren Kompromissvorschlag geschehen – sondern zu 100% als ungeeignet zu betrachten. Vielleicht fahren Sie ja, da auch nicht mehr im Bundestag und weniger im politischen Geschäft, etwas weniger mit der DB AG und ihren Tochterunternehmen. Sonst wäre Ihnen sicher aufgefallen, wie beinahe flächendeckend, besonders stark ausgeprägt im Osten Deutschlands, in den Bahnhöfen Rolltreppen in beiden Richtungen und/oder Fahrstühle fehlen. Selbst Bahnhöfe mit IC- und ICE-Anschluss wie Dresden, Magdeburg, Stendal, Bitterfeld, Wolfsburg und Marburg (um nur die mir selbst bekannten Fälle zu erwähnen) gehören zu den Defizitfällen. Vielleicht sollten Sie sich von der DB AG eine vollständige Liste dieser unterversorgten Bahnhöfe übermitteln lassen.”

Abschließend betonen BBU und Prof. Dr. Rochlitz: Die “vorzeitige Aufgabe eines Projekts bedeutet zwar zusätzliche Kosten. Man muss sich aber nur klar machen, dass die Weiterführung noch mehr Kosten mit sich bringt, wahrscheinlich mit erheblichen Kostensteigerungen wegen der Missachtung der neu gewonnenen Erkenntnisse. So war es immerhin auch bei Kalkar und bei der in Wackersdorf geplanten Wiederaufbereitungsanlage. Ich wünsche Ihnen noch mehr Mut zur radikalen Kehrtwende.”

Quelle: BBU

Startseite - Veröffentlicht am: 17. August 2011 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Steinbock am Dienstag, 11.10.2011.

Bahnstrecke Wendlingen – Ulm kostet 2,89 Milliarden Euro

Berlin: (hib/AMR) Die Gesamtkosten für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm betragen nach dem Stand vom Juli 2010 2,89 Milliarden Euro. Die Kosten sind damit um rund 865 Millionen Euro im Vergleich zur Kalkulation aus dem Jahr 2004 gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7173) auf eine Kleine Anfrage (17/6952) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Nach Angaben der Bundesregierung stellt die Kostensteigerung die Finanzierung anderer laufender Vorhaben jedoch nicht in Frage. Weiter heißt es, dass der Regierung keine Angaben darüber vorliegen, ob die Deutsche Bahn AG intern schon vor dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 mit den höheren Kosten kalkulierte und dieses wissentlich verheimlichte.

Quelle: Deutscher Bundestag


2. ... Kommentar von diogenes am Dienstag, 11.10.2011.

betrug im großen stil wird meistens nicht strafrechtlich verfolgt solange der anschein einer gesellschaftlichen notwendigkeit gegeben ist und dieses von politikern untermauert wird.
es lebe das lobbyistenland deutschland.


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