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Studiengebühren-Urteil in Hessen ist bundesweites Signal

Mit einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass die Einführung von Studiengebühren in Hessen gegen die Landesverfassung verstößt. Dazu erklärt Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher:

Der hessische Gerichtsentscheid ist ein bundesweites Signal an alle Eintreiber der Campus-Maut. Denn: Die Richter haben festgestellt, dass Studiengebühren nicht allein dadurch sozialverträglich sind, dass finanzschwache Studierende einen Studienkredit aufnehmen können. Auch mit verzinsten Darlehen gilt: Durch Studiengebühren werden die Hochschulen für sozial Schwache verriegelt.

Das Urteil gegen Studiengebühren ist ein Etappensieg auf dem Weg zurück zu gebührenfreien Hochschulen. Zum ersten Mal hat ein Gericht der sozialen Selektion vor den Hörsaaltüren einen klaren Riegel vorgeschoben.

Mit Spannung sehen wir nun der endgültigen Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs im Frühjahr entgegen. Studiengebührengegner in Hessen müssen allerdings nicht so lange warten: Schon beim Urnengang im Januar lassen sich Studiengebühren abwählen.

Es bleibt dabei: Studiengebühren wirken sozial selektiv, schrecken ab und grenzen aus.

Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Samstag, 3. November 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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