Studie zu verdeckter Armut durch Harz IV in Auftrag geben
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion eine Studie zu verdeckter Armut aufgrund der Harz-IV-Regelungen in Auftrag geben. Wie es in einem Antrag (16/3908) heißt, solle dadurch das “tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Leistungsansprüchen” aufgedeckt werden. Die zuständigen Stellen sollten verpflichtet werden, alle Unterstützung suchenden Personen über ihre Rechte aufzuklären und alles zu unterlassen, was zu einer “Abschreckung von Leistungsberechtigten” führt. Das Recht der Antragsteller auf Beratung müsse gestärkt werden.
Dazu sei es auch erforderlich, die notwendige Infrastruktur für unabhängige Beratung und Unterstützung organisatorisch und finanziell zu unterstützen. Ziel müsse es sein, so die Fraktion, eine von den Kostenträgern unabhängige Beratungsinfrastruktur flächendeckend aufzubauen. Die Organisationen und Vereinigungen der Betroffenen müssten anerkannt werden. Zugleich solle bundesweit ein gesetzlicher Rahmen für die finanzielle und organisatorische Förderung von Selbsthilfeaktivitäten in diesem Bereich vorgelegt werden. Außerdem solle die Regierung auf alles verzichten, was die Gewährleistung und die faktische Einklagbarkeit von sozialen Rechten weiter einschränkt.
Vor allem müsse die Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes mit der Einführung von Gebühren abgelehnt werden. Sozialpolitische Verbände und Organisationen von Betroffenen sollten schließlich ein autonomes Klagerecht erhalten, um Rechtsstreitigkeiten zu klären. Zur Begründung heißt es unter anderem, die fehlende unabhängige Beratung führe auf Seiten der Betroffenen dazu, dass die Leistungsberechtigten abgeschreckt würden, sowie zu massiver Rechtsunsicherheit, die häufig in Klagen münde. Allein in den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 60.000 Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht worden.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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