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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Studenten dürfen Vermögen nicht übertragen

Ein Auszubildender, der Vermögen unentgeltlich einem Dritten, auch einem Elternteil, überträgt anstatt es für seinen Lebensunterhalt und für seine Ausbildung einzusetzen, handelt rechtsmissbräuchlich und ist förderungsrechtlich so zu behandeln, als stehe ihm das übertragene Vermögen noch zur Bedarfsdeckung zur Verfügung.

BAFöG § 28 Abs. 3 S. 1

Quelle: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.04.2006, Az. 3 Q 60/05

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 27. Juni 2006 um 13:24 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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