Stromkosten einer Umwälzpumpe sind Heizkosten gemäss § 22 Abs. 1 SGB II
SG Aachen, Urteil v. 13.04.2006, S 9 AS 57/05, zur Bemessung der Unterkunftskosten bei einem Eigenheim.
Zu den notwendigen Kosten der Heizung gehören bei Eigenheimbesitzern aber auch die Kosten des Heizungsbetriebs, also auch die vom Kläger beanspruchten und im Termin zur mündlichen Verhandlung mit 5 EUR monatlich angesetzten Kosten des Betriebs der Umwälzpumpe.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 11. Juli 2006 um 14:29 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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