Strom weg, Beatmungsgerät aus - Ruhe sanft
Was würde ein Richter sagen, wenn der Angeklagte - durch Stromentzug ein lebensnotwendiges Beatmungsgerät der Funktion beraubt hätte und damit den leichtfertigen Tod eines Menschen in Kauf nimmt?- Was würde ein Staatsanwalt beklagen, wenn der Versuch, das Beatmungsgerät außer Kraft zu setzen in die Tat umgesetzt wurde?
Versuchter bzw. vollendeter Totschlag, oder gar Mordversuch ?
Nein nein, wo denken Sie hin … klarer Freispruch, denn das Opfer hatte ja seine Rechnung nicht mehr bezahlen können bei den Stadtwerken in Lichtenbroich. Da der Frührentner (der 55-Jährige leidet seit 1996 am Schlafapnoe-Syndrom, was Atemstillstände in der Nacht hervorbringt) nicht mehr die Kraft und das Geld hatte, den lebensnotwendigen Strom sich zu leisten und die Strom-Außenstände auf 900 Euro addiert wurden - klingelte das Beatmungsgerät mit einem Alarm den Rentner aus dem Tiefschlaf, da man ihm den Strom sperrte. “Geld oder Leben” - bekommt da einen völlig neuen Beigeschmack.
“Noch … erwachte er”, denn laut Oberarzt der Kaiserswerther Lungenklinik, kann dies auch anders aussehen, denn: „Je nach Schwere der Krankheit kann das Syndrom zum Tode führen.“
Na, da sind wir aber froh, dass wir in Deutschland wohnen, wo alles nach Recht und Ordnung abläuft - nur die Beatmungsgeräte nicht mehr.
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 19. August 2008 um 9:59 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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