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Strom weg, Beatmungsgerät aus - Ruhe sanft

Versuchter bzw. vollendeter Totschlag, oder gar Mordversuch ?

Nein nein, wo denken Sie hin … klarer Freispruch, denn das Opfer hatte ja seine Rechnung nicht mehr bezahlen können bei den Stadtwerken in Lichtenbroich. Da der Frührentner (der 55-Jährige leidet seit 1996 am Schlafapnoe-Syndrom, was Atemstillstände in der Nacht hervorbringt) nicht mehr die Kraft und das Geld hatte, den lebensnotwendigen Strom sich zu leisten und die Strom-Außenstände auf 900 Euro addiert wurden - klingelte das Beatmungsgerät mit einem Alarm den Rentner aus dem Tiefschlaf, da man ihm den Strom sperrte. “Geld oder Leben” - bekommt da einen völlig neuen Beigeschmack.

“Noch … erwachte er”, denn laut Oberarzt der Kaiserswerther Lungenklinik, kann dies auch anders aussehen, denn: „Je nach Schwere der Krankheit kann das Syndrom zum Tode führen.“

Na, da sind wir aber froh, dass wir in Deutschland wohnen, wo alles nach Recht und Ordnung abläuft - nur die Beatmungsgeräte nicht mehr.

Startseite - Veröffentlicht am: 19. August 2008 um 9:59 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Schnarchfred am Dienstag, 19.8.2008.

Nach meinen Informationen (bin Betroffener) steht jedem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse von dort das Geld zu, das zur Therapie einer diagnostizierten Schlafapnoe in Form von Elektrizitätskosten aufzubringen ist. Erkrankte Bedürftige sollten also dringend mit ihrer Kasse verhandeln, dass ihnen dieser Betrag regelmäßig erstattet wird.
Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, wie wertvoll es ist, sich einer aktiven Selbsthilfegruppe anzuschließen. Dort gibt es solche Infos und weitere Unterstützung.
Kontakt und Information gibt es auch auf der Internetseite: vdk-schlafapnoe.de


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