Stichprobe bei Leihhäusern in NRW: Große Unterschiede beim Pfandkredit
Wer aus Geldnot seine Habe ins Pfandhaus trägt, sollte mehrere Leihen aufsuchen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in acht Leihhäusern offenbarte große Unterschiede bei der Höhe der Pfandkredite.
Wenn der Dispo ausgeschöpft ist, bleibt für viele der Pfandkredit, um flüssig zu bleiben. Alljährlich machen sich rund eine Million Verbraucher auf den Weg ins Leihhaus. Für die Waren, die sie dabei anschleppen, erhalten sie im Durchschnitt rund 250 Euro Kredit. Finanzkrise ist für die rund 200 deutschen Pfandhäuser ein Fremdwort.
An das Geld kommen die Kunden auf einfache Art: Es wird weder ein Einkommensnachweis verlangt noch eine Schufa-Auskunft - und es gibt Bargeld sofort auf die Hand. Doch aufgepasst: Beim Beleihen eines Gegenstandes sollten Kunden nicht blind auf das erste Angebot eingehen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Das belegt eine Stichprobe in acht Pfandhäusern: Dort variierten die Angebote für eine hochwertige Uhr und einen zwei Jahre alten Laptop überaus stark.
Doch ob man wirklich stets den vollen Betrag ausschöpft, sollte gut überlegt sein. Denn die Pfänderleihe ist teuer. Für jeden laufenden Monat werden Zinsen sowie Gebühren für Lagerung, Kreditabwicklung und Versicherung fällig. Bei einem Beleihungsbetrag von 500 Euro kann das satte 20 Euro monatlich kosten. Das entspricht einem effektiven Jahreszins von 48 Prozent. “Deshalb ist es empfehlenswert, nur die Summe an Pfandkredit aufzunehmen, die tatsächlich benötigt wird und auch nur so kurz wie möglich” rät Stefanie Laag von der Verbraucherzentrale NRW.
Bis zur Rückzahlung haben Kunden in der Regel drei Monate Zeit. Wird das Pfand nicht ausgelöst, kommt es frühestens nach einem weiteren Monat in die Versteigerung. Ist der Erlös aus Versteigerung höher als der ursprüngliche Kredit plus Zinsen, Gebühren und Auktionskosten, können Kreditnehmer den Differenzbetrag einfordern. Nach zwei Jahren allerdings verfällt ihr Anspruch und der Staat kassiert den Betrag. Meistens aber kommt es gar nicht so weit: Denn 90 Prozent der verpfändeten Gegenstände werden von ihren Besitzern wieder eingelöst.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 16. November 2009 um 7:06 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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