Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Dienstag, der 22. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Steuerrückerstattung ist kein zu berücksichtigendes Einkommen

SG Oldenburg S 42 AS 2290/07 ER vom 18.01.2008

Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhals nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Steuerrückerstattung auf einen angemessenen Zeitraum aufgeteilt und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag angesetzt werden kann, wenn die Mittel im Monat des Zuflusses aufgebraucht wurden.

Der Antragsteller ist der Ansicht, eine Anrechnung für die Monate November 2007 bis April 2008 sei rechtswidrig, da ihm in dieser Zeit keine bereiten Mittel zur Verfügung stünden und beruft sich im wesentlichen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen – Beschluss vom 28. Juni 2007, Az.: L 13 AS 58/97 ER .

Diese Grundsätze sind nach vorläufiger Einschätzung auf das Arbeitslosengeld II nicht ohne weiteres übertragbar (so aber LSG NRW, Beschluss vom 22.11.2006, Az.: L 1 B 40/05 AS und Beschluss vom 9.5.2007, L 12 AS 52/06).

Voraussetzung für eine Aufteilung von Einkommen und Berücksichtigung über mehrere Monate nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ALG II-V ist, dass die Mittel noch vorhanden sind (vgl.Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2007 – L 13 AS 46/07 ER). Eine fiktive Anrechnung von Einkommen durch die ALG II-V wäre nicht mehr von der Verordnungsermächtigung nach § 13 SGB II gedeckt. Es bedarf hierzu einer Regelung durch den Gesetzgeber.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veröffentlicht am: 19. Februar 2008 um 11:26 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
728x90,wording,DE,0124,d,5,1001.gif

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.