Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Sonntag, der 05. Juli 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Steuerfreibetrag auch für Kinder erhöhen

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer Deutsche Familienverband begrüßt die Pläne der Bundesregierung, mit dem zweiten Konjunkturpaket auch die Steuerzahler zu entlasten und damit die wichtige Binnennachfrage anzukurbeln. Damit dieser Effekt nicht verpufft, darf sich die Regierung aber nicht auf den Grundfreibetrag beschränken, sondern muss auch den Kinderfreibetrag erhöhen: „Gerade jetzt ist es wichtig, Entlastungen nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern dort hin zu steuern, wo ungedeckter Bedarf besteht.

Noch immer kann ein Facharbeiter mit zwei Kindern nach Abzug von Steuern und Abgaben kaum noch das Existenzminimum seiner Familie aus seinem Nettoeinkommen bestreiten. Hier besteht ein enormer Nachholbedarf, so dass Familien jeden zusätzlichen Euro in den Konsum stecken werden. Wenn die Regierung beim Grundfreibetrag großzügig ist, aber beim Kinderfreibetrag weiterhin Spitz auf Knopf rechnet, vergibt sie wichtige Chancen – denn Entlastungen für Familien sind das beste Konjunkturprogramm“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.

Der Kinderfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum von Kindern von der Besteuerung freigestellt werden soll, wurde zu Jahresbeginn erstmals nach über sieben Jahren und zudem nur geringfügig auf 3.864 Euro erhöht und entspricht damit punktgenau dem Betrag, den die Regierung als Mindestgröße für eine auch nur annähernd verfassungskonforme Höhe des Kindesexistenzminimums festgelegt hat. Anders als beim Grundfreibetrag für Erwachsene gibt es keinerlei Puffer für Entwicklungen, die eine Erhöhung des Existenzminimums nötig machen.

Dabei ist – Stichwort Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen oder Regelsatzdiskussion für Kinder – bereits jetzt vorauszusehen, dass diese Höhe nicht lange verfassungsfesten Bestand haben wird. Dringender Bedarf besteht auch beim Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, der seit 2002 nicht an die Preisentwicklung angepasst wurde. Der Gesamtfreibetrag für Kinder liegt damit bei lediglich 6.024 Euro pro Kind und Jahr und damit schon jetzt deutlich unter dem Grundfreibetrag für Erwachsene.

Um Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen, haben sich die Unionsparteien bereits im Jahr 2005 für eine generelle Erhöhung der Steuerfreibeträge auf 8.000 Euro ausgesprochen, und zwar für Kinder ebenso wie für Erwachsene. „Das war genau der richtige Weg, auf den die Politik wieder einschwenken muss. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass ihn seine Kinder ganz bestimmt nicht weniger kosten als der eigene Lebensunterhalt – eher mehr“, so Verbandspräsident Albin Nees.

Quelle: Presse Deutscher Familienverband

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 11. Januar 2009 um 13:05 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt, oder Markennamen genannt werden.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.