Das Sozialtickerportal

Freitag, der 04. Juli 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Stellungnahme der GEZ zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

Die GEZ hat heute zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wie folgt Stellung bezogen:

Köln, 29.03.2007 Die aktuellen Pressemeldungen, in denen mitgeteilt wird, dass alle ALG II-Empfänger aufgrund eines Gerichtsurteils in Berlin von der Gebührenpflicht befreit werden können, sind sachlich falsch.

Nach dem Gesetz (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) schließt die Zahlung eines Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches zum ALG II eine Rundfunkgebührenbefreiung aus.

Das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft zwei ALG II-Empfänger, die einen Zuschlag erhalten, der erheblich unter der monatlichen Rundfunkgebühr liegt.

Aufgrund dieser Tatsache hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, der Klage stattzugeben. Die Entscheidung des Gerichts betrifft allerdings ausschließlich diesen kleinen Teil der Zuschlagsempfänger und bezieht sich auch nur auf das Bundesland Berlin.

Die genauen Urteilsgründe liegen bisher noch nicht vor, zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Über etwaige Rechtsmittel wird der rbb erst dann entscheiden, wenn das Urteil mit seiner Begründung vorliegt.

Festzuhalten ist Folgendes: Entscheidend ist, ob die Höhe des Zuschlages geringer ist als die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühr. Ist der Zuschlag höher als die Rundfunkgebühr, so besteht auch unter Zugrundelegung des Berliner Urteils in jedem Fall Rundfunkgebührenpflicht.

Kontakt:
Pressestelle der GEZ Nicole Hurst
Tel.: 0221 / 5061-21 85, Fax: 0221 / 5061-27 08
presse@gez.de

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Donnerstag, 29. März 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid