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Stadt muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen beschädigt

Am 29.07.2011 hat das Landgericht die Stadt zur Zahlung von Schadensersatz von rund 1000 € verurteilt.

Eine Mitarbeiterin der Stadt Haldensleben mähte am 16.06.2010 im Bereich der Dorfstrasse 3 in Wedringen den Rasen in der Nähe von Parkflächen. Dabei wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe des PKW’s des Klägers. Die herabfallende Scheibe verursachte zudem Lackschäden. Der Kläger bekommt seinen gesamten Schaden ersetzt.

Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Mitarbeiterin der Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da sie nicht ausreichend für Schutz von umher fliegenden Steinen gesorgt habe.

Wenn öffentliche Rasenflächen in unmittelbarer Nähe zu Parkflächen gemäht werden, hätte die Stadt weitere Schutzmaßnahmen treffen müssen. In Betracht kommt etwa die vorübergehende Sperrung Parkflächen oder es hätte durch Aufstellen von Planen die geparkten Fahrzeuge geschützt werden müssen. Der Kläger als Mitarbeiter der Straßenmeisterei, ebenfalls beruflich mit Mäharbeiten betraut, hat beispielsweise ausgeführt, dass in vergleichbaren Fällen ein Mitarbeiter neben dem Rasenmäher mit einer großen Pappwand als Schutz vor umher fliegenden Steinen neben dem Mäher her geht, damit Fahrzeuge nicht beschädigt werden können. Derartige Maßnahmen sind für die Stadt zumutbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat die Möglichkeit binnen 1 Monats beim Oberlandesgericht in Naumburg Berufung einzulegen.

Quelle: Landgericht Magdeburg

Startseite - Veröffentlicht am: 4. August 2011 um 12:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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