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Sperrmüll nicht zu früh an die Straße stellen

Neustadt a. Rbg./Berlin (DAV). Wer seinen Sperrmüll vor dem vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitstellt, trägt die Verantwortung und muss, falls durch den Müll etwas beschädigt wird, unter Umständen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Neustadt am Rübenberg am 20. Februar 2012 (AZ: 55 C 1520/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Eine Frau löste die Wohnung ihrer Mutter auf. Für den Abtransport der Möbel hatte sie mit der Abfallbeseitigungsgesellschaft der Region einen Termin für die Sperrmüllabfuhr vereinbart. Entgegen den klaren Vorgaben der Gesellschaft stellte sie den Sperrmüll nicht am Morgen des Abholtages, sondern bereits am Nachmittag des Vortages heraus, damit sich Interessenten aus den zum Teil noch brauchbaren Gegenständen etwas heraussuchen konnten. Ein direkt neben dem Sperrmüll geparktes Fahrzeug wurde durch Teile des Mülls beschädigt, weswegen der Fahrzeughalter auf Schadensersatz klagte. Unklar blieb allerdings, ob der Sperrmüll zu dicht am Fahrzeug abgestellt worden war oder ob dieses dort erst geparkt wurde, als der Sperrmüll bereits dastand. In diesem Fall wäre das Fahrzeug durch Unbekannte, die den Sperrmüll durchwühlten, beschädigt worden.

Darauf komme es jedoch nicht an, entschied der Richter. Die Frau habe, als sie den Sperrmüll zu früh herausstellte, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie habe die Abfuhr der Möbel organisiert und sei somit dafür verantwortlich gewesen, dass dadurch kein Schaden entstehe. Insbesondere hätte sie den Müll nicht zu früh herausstellen dürfen. Die Frau musste die Kosten der Neulackierung in Höhe von knapp 400 Euro ersetzen.

Weitere Informationen: www.anwaltauskunft.de

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft

Startseite - Veröffentlicht am: 13. Juli 2012 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Obeliks01 am Freitag, 13.7.2012.

Na Klasse dann darf man also am Sperrmülltag so gegen 3 Uhr in der Nacht aufstehen und dann erst alles an die Straße stellen ? Wie bekloppt sind die Richter ? das ist doch völlig Lebensfern und Weltfremd! Hier fängt die Abfuhr um 7 Uhr morgens an und da soll einer dann erst noch alles rausstellen ?

Vor allem bei größeren Teilen braucht man dann auch noch einen Helfer.

Echt völlig Lebensfern sowas.


2. ... Kommentar von erika am Freitag, 13.7.2012.

lebensfern ?
das ist noch gelinde ausgedrückt, und für den schaden hätte keiner aufkommen müssen, den es fehlt an eindeutigen beweisen !!


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