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Sozialstaat - gesucht und bisher nur die Sinnlosigkeit verkorkster Arbeitsmarktpolitik gefunden

Und sowas nennt sich nun Sozialstaat !!

Bild: © M.Kinder für SozialtickerJetzt bin ich seit 3 Jahren arbeitslos, lebe seit einem Jahr von Hartz IV unverschuldetermaßen ….. Ich wurde letztes Jahr aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen, mir stehen 45qm bis zu einem Mietpreis von 225€ Kaltmiete zu ! Das habe ich auch versucht und natürlich nichts gefunden, ich wohne in einer 71qm Wohnung zu 421 € Warmmiete. Mein Geld wurde deshalb einfach um 80 € gekürzt. Ich habe dagegen geklagt und was kam jetzt dabei raus?

Der Richter hat entschieden: Ich bin verpflichtet, in ein 18 qm Kämmerlein zu ziehen und das mit meinen 50 Jahren, dabei kostet so ein Zimmerchen vielleicht im Endeffekt 50 € weniger als meine 3-Zi-Wohnung. Einen Umzug bekomme ich nicht bezahlt, die Sicherheitsleistung für die Wohnungsbaugesellschaft wird mir versagt, kann also auch nicht auf die Liste für eine Tauschwohnung kommen. Auch eine Renovierung wird mir nicht bezahlt. Es heißt nur immer - nein das bezahlen wir nicht !!

Dass ich Arbeit finde, da hilft keiner vom Jobcenter, nein - ich werde auf sinnlose Kurse geschickt die kein Mensch braucht, wo man den ganzen Tag rumsitzt und sich die Zeit im Internet vertreibt oder man lernt, wie man sich schminken muss für das Vorstellungsgespräch. Das ist doch wohl ein Steuergeld bezahlter Witz. Seit 3 Jahren versuche ich einen Kurs zu bekommen, den ich brauche für meinen Job als Bürokauffrau, und zwar in der Buchhaltung, SAP und Englisch. Das bekomme ich aber nicht bezahlt !! Der Witz ist, letztes Jahr gab es einen Kurs mit SAP, da ich aber schon in Alg II war, habe ich den nicht bekommen, aber mit Alg I hätte ich den SAP-Kurs belegen können. Jobvorschläge vom Jobcenter Reutlingen habe ich in den 3 Jahren meiner Arbeitslosigkeit vielleicht 6 Stück bekommen, die dann nicht einmal in Frage kamen für mich oder schon belegt waren !!

Ich habe mich jetzt geweigert einen weiteren Kurs zu machen, 3 Monate jeden Tag, wieder mal mit Bewerbungstraining und wie man sich kleidet usw……also lauter Dinge die ich sowieso kann, Fahrgeld hätte ich noch 23 € bezahlen müssen im Monat. Was ich nicht habe, jetzt steht mir wieder eine Mittelkürzung von 30 % bevor. Wie soll ich da noch überleben? Das ist doch wohl alles ein Witz. Hat man als Mensch keine Rechte mehr, keiner hilft Einem. Da hat man sein Leben lang gearbeitet und wird dann so behandelt.

Quelle und Autor: Leserpost von Erika S., Reutlingen

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 24. Juli 2008 um 11:34 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  5 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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5 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Hans am Donnerstag, 24.7.2008.

Hallo,

ja es ist in der Tat so das einem Arbeitslosen unter ALG II alle Rechte genommen werden. Ich betrachte es einfach als “offenen Strafvollzug”. Man darf seinen Wohnort nicht ohne Erlaubnis verlassen, man muss sich für alles an und abmelden. Man darf nichts mehr frei entscheiden, tut man es doch dann wird man sanktioniert.

Auch ich muss ab dem 04.08.08 in eine 10 wöchige Sinn-lose Maßnahme. Da freue ich mich schon drauf. Und das was ich wirklich benötige bekomme ich nicht! Es wird immer nur alles abgelehnt. Das nennt man dann auch noch “Fördern und Fordern”. Das wäre echt zum Lachen wenns nicht so traurig wäre!

Es dauert sicher nicht lange bis wir ALG IIer die elektronische Fussfessel umgeschnallt bekommen!


2. ... Kommentar von Martin Obenaus am Donnerstag, 24.7.2008.

Hallo Erika!

Wurden Sie aufgefordert die Kosten der Unterkunft zu senken?
Dann haben sie bis zu 6 Monate zeit dieser Aufforderung nachzukommen.
Wichtig ist Sie müssen Ihre Bemühungen nachweisen. Einer Erwachsenen Person stehen 45m² zu- soweit Sie sich im Rahmen der KDU bewegen.
Sie dürfen auch geringfügig darüber liegen.
Ist die Senkung der Unterkunftskosten vom Leistungsträger schriftlich gefordert, muss man Ihnen Umzugskosten bewilligen- jedoch immer im ‘angemessenen’ Verhältnis der Wirtschaftlichkeit.
Weigern Sie sich nicht an einer ‘unsinnigen’ Maßnahme teilzunehmen,
das erweckt den Anschein Sie zeigen sich nicht kooperativ. Sehr wichtig scheint mir: Lassen Sie sich beraten von einem Sozialverband oder auch von einem Anwalt. Weigern Sie sich keinesfalls den Vorgaben des Leistungsträgers zu folgen.
Oftmals bewirkt ein Zeuge ( Beistand) wahre Wunder beim Besuch arger ARGE Mitarbeiter. Wehren können Sie sich mittels Widerspruch, verlangen Sie eine Einzelfallprüfung! Beweisen Sie eine fehlerhafte Dokumentation ihrer
Hilfebedürftigkeit. § 44 SGB X wäre ein denkbarer Versuch einen fehlerhaften
Verwaltungsakt nachbessern zu lassen.

Zum ‘Bewerbungstraining’ : Hier sind Sie definitiv im Unrecht wenn Sie Sich weigern daran teilzunehmen… Sie können und dürfen Zweifel anmelden und rechtzeitig Widerspruch einlegen. Auch hier sollten genügend plausible Gründe vorliegen, bieten Sie Alternativen an. Ich rate Ihnen dringend einen
kompetenten Anwalt aufzusuchen! Ihr Rechtsbeistand könnte eine einstweilige Anordnung vor Gericht erwirken mit Dringlichkeitshinweis.
Keinesfalls sollten Sie ihre Vorhaben aufgeben!!! Es ist Sinn und Zweck der
Leistungsträger wirtschaftlich einzusparen, Sanktionen werden ziemlich
häufig unsachgemäß angewandt.

Ich hoffe das macht Ihnen etwas Mut! Die rechtsgültigen Sozialgesetzbücher finden Sie kostenfrei im Sozialticker- ebenfalls zahlreiche interessante Gerichtsurteile. Belegen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit zweifelsfrei- aber schriftlich!

Martin Obenaus


3. ... Kommentar von manuela am Donnerstag, 24.7.2008.

hallo erika
sie müssen weiter klagen, erstens gibt es die erwähnte produkttheorie, zweitens gibt es sehrwohl urteile, die besagen dass man eine person nicht einfach in ein 18m² großes zimmer stecken darf, das absolute limit liegt glaube ich bei 30 m2, aber ist kein wohnraum zu vernünftigen konditionen zu haben, können sie sehr wohl klagen, dass die tatsächlichen kosten übernommen werden, sammeln sie wohnungsangebote um es vor gericht beweisen zu können, und dann ist die arge in der pflicht kostengünstigen wohnraum nach zuweisen, allerdings keine 18 m2 und auch nicht nur ein angebot, sie haben das recht aus mehreren angeboten wählen zu dürfen, den richter erkläre ich als befangen, wahrscheinlich betrachtet der alle Harzt IV empfänger als sozialschmarotzer, das urteil geht völlig an geltenden recht vorbei und auch schon gesprochenen recht zu solchen fragen
B 7 AS 18/06 R B7v AS 10 /06 R L 7 AS 4008/07 ER-B L1 B 49/06 AS einige urteile die ihnen weiter helfen können, rate ihnen aber doch auch zu einem rechtsanwalt schwerpunkt sozialrecht
viel erfolg


4. ... Kommentar von Martin Obenaus am Donnerstag, 24.7.2008.

Hartz IV: Keine Beratungspflichten der ARGEN bei Wohnungswechsel
Bundessozialgericht - B 14/7b AS 70/06 R …

Desweiteren hat der WDR noch Gerichtsurteile veröffentlicht, es geht gerade um die Verfügbarkeit angemessenem Wohnraumes. Grundsätzlich sollte man einen begründeten Widerspruch einlegen!
Und noch ein kleiner Hinweis: Es gibt keine verfassungsrechtliche Grundlage welche eine regionale Beachteiligung hilfebedürftiger Bürger rechtfertigt.

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile die sich mit dem Thema Umzugskosten befassen. Hier kann man zu Recht davon ausgehen, der tatsächliche wirtschaftlichste Aufwand von Umzugskosten ist zu berücksichtigen. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalls angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen,wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate …IDAS-A-3 -6 -SGB II-§ 22-2006-11-07 Wenn ich micht nicht täusche besagt §17 SGBI das genügend soziale Mittel bereit stehen müssen- hab das jedoch nicht weiter nachgelesen.


5. ... Kommentar von Erika Schmidt am Samstag, 23.8.2008.

Und so eine Antwort bekommt man von unseren Politikern !!

Sehr geehrte Frau Schmidt,

für Ihr Schreiben, in dem Sie sich über Ihre Behandlung in der Agentur
für Arbeit ein Reutlingen beklagen, danke ich Ihnen.

Ich habe mich nach Erhalt Ihres Schreibens umgehend an die Reutlinger
Agentur gewandt und um eine genaue Schilderung des Sachverhaltes und der
möglichen Versäumnisse aufgrund Ihrer Vorwürfe gebeten. Unter Vorbehalt
des Datenschutzes erhielt ich nun Antwort auf meine Nachfrage.

Bei dem dreimonatigen Bewerbungstraining, das sie hätten belegen sollen,
habe es sich um eine weiterführende Maßnahme gehandelt. Diese hätte sich
von den anderen Kursen, die Sie bislang belegt haben, unterschieden. Zur
Kürzung der Leistungen wurde mir erklärt, dass diese rechtens sei. Werde
eine Maßnahme komplett verweigert – wie in Ihrem Fall – so sehe die
gesetzliche Regelung diese Kürzung vor. Hinsichtlich der Erstattung von
Fahrgeld seien der Agentur für Arbeit gesetzlich die Hände gebunden.
Sie schrieben, dass Sie einen Kurs in Buchhaltung, SAP und Englisch
benötigten. Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur versicherte mir, dass
stets genau geprüft werde, welche Kurse für welche Personen sinnvoll,
notwendig und verfügbar seien. Die oben genannten Kurse müssten für Sie
als Bürokauffrau nicht zwangsläufig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
erhöhen.
Es sei zudem nicht möglich, Ihre Situation mit anderen Fällen aufgrund
sehr unterschiedlicher Voraussetzungen in anderen Jobcentern zu
vergleichen.

Im Übrigen ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie nach Kürzung von
30 Prozent des HartzIV-Regelsatzes 570 Euro erhalten können und von
diesem Betrag nach Abzug Ihrer Kosten (Strom, Heizung, Wasser, Internet
und Telefon) lediglich 25 Euro zum Leben bleiben.

Mit wurde von Seiten der Arbeitsagentur versichert, dass Ihre Situation
konstruktiv weiterverfolgt werde. Man werde daher erneut das Gespräch
mit Ihnen suchen und Ihnen in den kommenden Wochen eine Einladung
zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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