Sozialrechtsanwälte fordern Schutzschild für Arme
Bedürftigen wird der Zugang zum Recht verwehrt
Würzburg/Berlin (DAV). Auf einhellige Ablehnung stieß die vom Bundesrat geplante Änderung des Beratungshilferechts bei den Teilnehmern der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Würzburg. Der Bundesrat plant eine Gesetzesänderung, die es Bedürftigen wie etwa Hartz-IV-Empfängern erschwert, kostengünstig anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen. So soll beispielsweise der Eigenanteil erhöht werden.
„Mit der geplanten Änderung wird Bedürftigen der Zugang zur anwaltlichen Beratung nicht nur erschwert, sondern nahezu unmöglich gemacht“, so Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV). Neben der Erhöhung des Eigenanteils sei geplant, dass Hilfebedürftigen im Sozialrecht erst dann staatliche Hilfe gewährt werden soll, wenn sie sich selbst an die Behörde gewandt haben, die einen fehlerhaften Bescheid erlassen habe.
Der Gesetzgeber begründet die Einschnitte mit Mehrkosten im Bereich der Beratungshilfe. Die Sozialrechtler verkennen zwar nicht, dass es zu einem Kostenanstieg gekommen ist, machen aber deutlich, dass ein Zusammenhang insbesondere mit dem Hartz-IV-Reformen besteht. Neue Gesetze, die in der Vergangenheit ja auch mehrfach geändert worden sind, führen dazu, dass Behörden Fehler machen und Ratsuchende anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. „Die öffentliche Hand gibt etwa nur 1 Euro pro Bürger und Jahr für die Beratungshilfe aus“, betont Richter weiter. Dies sei nicht zu viel.
Quelle: Pressemeldung “DAV” sowie “Anwalt im Sozialrecht“
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 6. November 2008 um 12:35 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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